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Interpellation
(Sanierung
Gotthardstrassentunnel)
1980
wurde der Gotthardstrassentunnel dem Verkehr übergeben. Der Gotthard ist und bleibt die
kürzeste Verbindung zwischen Süddeutschland und Oberitalien. Die jährliche Zunahme von
Personenverkehr und Schwerverkehr ist bekannt. Nach dem Entscheid der bilateralen
Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU müssen wir in Kürze mit einer starken
Zunahme des Schwerverkehrs rechnen (40 To). Die ausländischen Lastwagen unterliegen aber
nicht den gleichen technischen Vorschriften i.S. Motorisierung und Abgasnormen wie in der
Schweiz. Für den Kanton Uri bedeutet dies noch mehr Stau, Behinderungen etc. Der Kanton
Uri ist aber seit jeher auf den Strassen-Verkehr und Tourismus angewiesen und wird es auch
in Zukunft sein.
Gestützt
auf Art. 72 der Geschäftsordnung des Landrates ersuche ich den Regierungsrat um
Beantwortung folgender Fragen:
1. |
Wann und wie gedenkt
der Regierungsrat den 1980 fertiggestellten Gotthardstrassentunnel zu
sanieren, nachdem die offene Strecke von Amsteg bis Göschenen bereits saniert ist ? |
2. |
Mit welchem Zeitaufwand
wird für eine Gesamtsanierung gerechnet ? |
3. |
Mit welchen
Behinderungen ist bei der Sanierung zu rechnen ? |
4. |
Wie will der
Regierungsrat die Sicherheit aller Benützer (40 To Lkw, Car, Wohnmobile, PW und
Motorräder), die im Gegenverkehr den Gotthard-Strassentunnel befahren, sicherstellen ? |
5. |
Anerkennt der
Regierungsrat die grosse wirtschaftliche Bedeutung des Strassen-Verkehrs für Uri ? |
6. |
Was gedenkt der
Regierungsrat i.S. Verbesserungen von Lärmschutz-massnahmen entlang der Autobahn A2 zu
unternehmen ? |
7. |
Wie gedenkt der Regierungsrat die Sicherheit der
Dorfbewohner von Amsteg zu gewährleisten in bezug auf das starke Gefälle Intschi-Amsteg
mit den 40 To Lastwagen ? |
Attinghausen, 09. Februar 1998
Der Erstunterzeichner:
Markus Gisler
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