Der Gotthard-Strassentunnel ist seit 1980 als Nationalstrassenverbindung zwischen Göschenen im Kanton Uri und Airolo im Kanton Tessin in Betrieb. Um die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit dieser wichtigen Verkehrsachse durch die Alpen zu gewährleisten, ist eine umfassende Instandsetzung der ersten Röhre notwendig, was eine Vollsperrung erfordert. Der Bundesrat entschied sich 2012 für den Bau einer zweiten Röhre (ohne Kapazitätserweiterung), um danach die bestehende Röhre zu sanieren. Am 28. Februar 2016 stimmte das Schweizer Volk diesem Vorhaben mit 57% zu. Der Bau der zweiten Röhre ist somit ein Auftrag des Stimmvolks an das Bundesamt für Strassen ASTRA.
Die zweite Röhre, mit einer Länge von 16,9 km, wird Göschenen im Kanton Uri mit Airolo im Kanton Tessin verbinden. Sie wird sich östlich des bestehenden Service- und Infrastrukturstollens (SISto) sowie der ersten Röhre befinden und weitgehend parallel verlaufen. Das so genannte Gesamtsystem Gotthard-Strassentunnel (GTG) wird aus zwei einspurig befahrenen, parallelen Tunnelröhren mit einem mittig angeordneten Service- und Infrastrukturstollen bestehen. In beiden Röhren gibt es künftig je eine Fahrspur und einen Pannenstreifen.
Damit steigt nicht nur die Sicherheit, sondern es besteht bei Ereignissen oder Revisionsarbeiten in einer Röhre eine Ausweichmöglichkeit. So kann während der Sanierung der ersten Röhre der Verkehr der wichtigsten Nord-Süd-Verbindung aufrecht erhalten bleiben, ohne dass die Gotthard-Passstrasse zusätzlich belastet bzw. im Winter betrieben werden muss. Auch weitere Verladebahnhöfe für den Schwerverkehr sind nicht notwendig. Die Verfügbarkeit im schweizerischen und transeuropäischen Strassennetz verbessert sich damit weiter.
Allgemeiner Baubeginn in Göschenen und Airolo
Durchschlag Haupttunnel
Beginn Ausrüstung Betriebs- und Sicherheitsausrüstung
Ende Instandsetzung 1. Röhre Gotthard-Strassentunnel
Für den Bau der zweiten Gotthardröhre sind derzeit 2.14 Milliarden Franken vorgesehen (Schätzung +/–15 % inkl. MWST.). Rund 90 Millionen Franken tragen Dritte wie etwa der Kanton Tessin bei.