Hier finden Sie eine Auflistung der häufig gestellten Fragen zum Projekt zweite Röhre.
Um die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit im Gotthard-Strassentunnel gewährleisten zu können, muss die bestehende Röhre saniert werden. Aufgrund des grossen Sanierungsumfanges ist eine Vollsperrung des Tunnels zwingend. Am 27. Juni 2012 entschied sich der Bundesrat für die Variante «Bau einer zweiten Tunnelröhre mit anschliessender Sanierung der bestehenden Röhre (ohne Kapazitätserweiterung)» und somit zu Gunsten einer zweiten Röhre. Das Schweizer Stimmvolk bestätigte diesen Entscheid an der Urne am 28. Februar 2016.
Der Bau der zweiten Röhre dauert rund 10 Jahre. Die Eröffnung ist für 2030 geplant.
Für den Bau der zweiten Gotthardröhre sind derzeit 2.14 Milliarden Franken vorgesehen (Schätzung +/–15 % inkl. MWST.).
Aktuell dürfen 1000 Personenwageneinheiten pro Stunde und Richtung durch den Gotthard-Strassentunnel fahren. Der Absatz 3 von Artikel 84 der Schweizer Bundesverfassung (Alpenschutzartikel) schreibt vor, dass die Transitstrassenkapazität im Alpengebiet nicht erhöht werden kann. Das Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet setzt diese Vorgaben in Bezug auf die zweite Röhre um und hält fest, dass die Kapazität des Tunnelssystems nicht erweitert werden darf. Pro Röhre darf nur eine Fahrspur betrieben werden; ist nur eine Röhre für den Verkehr offen, so kann in dieser Röhre je eine Spur pro Richtung betrieben werden. Für den Schwerverkehr muss zudem ein Dosiersystem eingerichtet werden.
Wie die meisten Baustellen hat auch der Bau der zweiten Röhre Auswirkungen auf die Natur und die Umgebung. So müssen beispielweise Bäume gerodet werden, es entstehen Staub, Lärm und Erschütterung und die Ortsbilder von Göschenen und Airolo sind während der Bauzeit geprägt von den Bauarbeiten. Weitere Auswirkungen werden vor allem durch die grossen Baustellenflächen und den hohen Flächenbedarf für die temporären und definitiven Deponien des Ausbruchmaterials verursacht. Um diese Auswirkungen zu kompensieren werden sogenannte Ausgleichsmassnahmen umgesetzt. Dazu gehören die Aufwertung des Talbodens in Airolo und die ökologische Aufwertung im Göscheneralptal.